📋

Pflichtangaben auf Handwerker‑Rechnungen

Mit Checkliste, Musterformulierungen und häufigen Fehlern.

📅 25. November 2025 ⏱️ 6 Min. Lesezeit 🏷️ Rechnungen, Recht, Organisation

Checkliste nach §14 UStG

  • Name und Anschrift von Betrieb und Kunde
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Leistungsbeschreibung (Art, Umfang), Leistungszeitpunkt
  • Nettoentgelt je Steuersatz, Steuersatz, Steuerbetrag
  • Hinweis auf Steuerbefreiung oder Reverse-Charge, falls zutreffend

Mustertexte

Kleinunternehmer (§19 UStG):

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Reverse-Charge (§13b UStG):

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG).

Häufige Fehler

  • Leistungszeitpunkt fehlt oder ist unklar
  • Rechnungsnummern nicht fortlaufend
  • Falscher Steuersatz / fehlende Begründung bei Steuerbefreiung
  • Unklare Leistungsbeschreibung („diverse Arbeiten“)

Schneller korrekt fakturieren

Erstellen Sie rechtssichere Rechnungen mit HandwerkFix – Pflichtangaben sind vordefiniert, Reverse‑Charge & Kleinunternehmer werden automatisch unterstützt.

FAQ

Muss der Leistungszeitpunkt immer drauf?

Ja. Bei Teilleistungen jeweils der ausgeführte Zeitraum; bei Anzahlungen der Hinweis „Anzahlung“ mit Datum.

Reicht die Gewerbeanmeldung als Steuernummer?

Erforderlich ist Steuernummer oder USt-IdNr. – beides akzeptiert, aber eines muss vorhanden sein.